Rede im Abgeordnetenhaus: Ausweitung des Unterbindungsgewahrsams
Am 15. Juni 2023 hatte ich die Gelegenheit, meine erste Plenarrede im Berliner Abgeordnetenhaus zu halten. Dabei ging es um eine Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), wonach das Unterbindungsgewahrsam verlängert werden soll. Ich habe in meiner Rede deutlich gemacht, dass sich die Regierungsfraktionen aus CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständig haben, eine Verlängerung von bisher maximal 48 Stunden auf fünf Tage vornehmen zu wollen. Diesen Wunsch hat auch der Senat auf seiner zurückliegenden Klausurtagung noch einmal bekräftigt. Aus diesem Grunde wird die Koalition nach Abschluss der internen Abstimmungen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in das Berliner Abgeordnetenhaus einbringen.
Beim Unterbindungsgewahrsam geht es darum, dass eine Person zur Verhinderung möglicher weiterer Straftaten für eine begrenzte Zeit in Haft genommen werden kann. Dieses Unterbindungsgewahrsam wird auch als Präventivhaft bezeichnet. Die Entscheidung über einen Unterbindungsgewahrsam unterliegt einem Richtervorbehalt. Das bedeutet, dass das Berliner Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber lediglich einen Rahmen vorgibt, über dessen Ausfüllung – wie lange das jeweilige Gewahrsam gilt – ein Richter zu entscheiden hat.
Dabei geht es neben den im Moment aktuellen Fällen der „Klimakleber“ im Wesentlichen um die Verhinderung von schweren Straftaten wie z. B. aus dem Bereich häuslicher Gewalt, der Hooligan-Szene oder der Terrorismusabwehr.
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Die Medienpartner des Abgeordnetenhauses - ALEX Berlin und rbb - bieten in ihren Mediatheken Aufzeichnungen vergangener Plenarsitzungen an. Hier können Sie auch meine Rede noch einmal sehen und hören: