Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten
Als Mitglied des Abgeordnetenhause habe ich - zusammen mit meinen Fraktionskollegen aus Steglitz-Zehlendorf (Tom Cywinski, Iris Gertig, Christian Goiny, Marco Hahnfeld, Cornelia Seibeld, Stephan Standfuß und Dr. Claudia Wein) und Charlottenburg-Wilmersdorf (Ariturel Hack, Sandra Khalatbari, Peer Mock-Stümer, Aldona Niemczyk) - gestern eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich mein Abstimmverhalten in der Plenarsitzung vom 26. März 2026 zu TOP 21 ("Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderfondsgesetzes im
Land Berlin") erkläre.
„In Anbetracht der anhaltenden Kritik aus der Berliner Wirtschaft und der Unstimmigkeiten und Fehlanreize des Ausbildungsförderfondsgesetzes, aber auch unter Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD getroffenen Vereinbarungen, haben wir uns die Entscheidung für eine Zustimmung zu dem Gesetz in der zweiten Lesung nicht leicht gemacht.
Die Verhandlungserfolge der CDU-Fraktion bilden sich in der dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (Drs. 19/2552) gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung deutlich ab. Diese erkennen wir ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung an. Wesentliche Verbesserungen konnten dank der Intervention der CDU-Fraktion erreicht werden, die den wirtschaftsfeindlichen Charakter des Gesetzentwurfs substanziell entschärft haben. Dazu zählen im Besonderen der Geltungsbereich des Gesetzes nur noch für Betriebe ab zehn Vollzeitäquivalenten einschließlich Betriebsinhaber, die Höhe der Abgaben sowie das Außerkrafttreten bei Zielerreichung von 2000 Ausbildungsverhältnissen im Land Berlin.
Dennoch stellen wir fest, dass ein Ausbildungsplatzförderfondsgesetz zusätzliche Belastungen für Unternehmen in Berlin schafft und damit Risiken für den Wirtschaftsstandort Berlin einhergehen. Dies ist vor dem Hintergrund der anhaltenden Rezession bei gleichzeitiger bereits durch die Wirtschaft erreichter Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze das falsche Signal. Wir befürchten zudem marktwirtschaftliche Fehlsteuerungen, da kleinere bis mittlere Unternehmen, die ihre Ausbildungsplätze nicht vollständig belegen können, für größere Betriebe, die bereits über ihren Bedarf ausbilden, die Ausbildungsplätze „querfinanzieren“. Zudem wird der Mangel an ausbildungsfähigen Bewerberinnen und Bewerbern für eine duale Ausbildung in vielen Branchen durch das zur Abstimmung stehende Ausbildungsplatzförderfondsgesetz ebenfalls nicht gelöst. Zudem treibt uns die Sorge um, dass zusätzlich ein bürokratischer Verwaltungsaufwand entsteht, der mit steigenden Personalkosten verbunden ist.
Das unbestritten richtige Ziel, mehr Plätze der dualen Ausbildung durch Unternehmen im Land Berlin zur Verfügung zu stellen, wäre aus unserer Sicht besser durch gemeinsame freiwillige Anstrengungen mit der Berliner Wirtschaft zu erreichen gewesen, denn durch eine bürokratische gesetzliche Regelung. Denn es liegt im ureigensten Interesse der Wirtschaft, im erforderlichen und möglichen Umfang auszubilden und damit gut qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Aus Verantwortung gegenüber der regierenden Koalition aus CDU und SPD und der getroffenen Koalitionsvereinbarung und damit der Handlungsfähigkeit der Berliner Landesregierung, haben wir dem Ausbildungsplatzförderfondsgesetz trotz der dargestellten gravierenden Bedenken zugestimmt. Gemeinsam mit der Wirtschaft müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die wünschenswerten Zielmarken für die Erreichung der Anzahl der Ausbildungsplätze zu erreichen und das Ausbildungsplatzförderfondsgesetz so schnell als möglich wieder außer Kraft treten zu lassen.“